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Affiliate Programm

Teilnahmebedingungen

Das  DocFinder-­‐  Affiliate  Programm  ist  ein  Angebot  der  DocFinder  GmbH  (im  Folgenden „DocFinder“ genannt). Das Affiliate Programm ermöglicht angemeldeten Partnern, Provisionen    für    durch    ihn    geworbene    DocFinder-­‐Kunden    -­‐das    sind    in    Österreich niedergelassene   Ärzte   und   Ärztinnen-­‐   zu   erhalten.   Mit   der   Anmeldung   als   Partner   bei DocFinder akzeptieren Sie (im Folgenden "Partner" genannt) die nachfolgenden Teilnahmebedingungen für die Nutzung des DocFinder-­‐ Affiliate Programms.


Mit Annahme dieser Teilnahmebedingungen stimmt der Partner zu, dass DocFinder diese Bedingungen jederzeit andern kann. DocFinder wird den Partner mindestens 14 Tage vorher informieren. Stimmt der Partner den Änderungen nicht zu, hat er die Möglichkeit, seine Teilnahme am Affiliate Programm zu beenden. Darüber hinaus stimmt der Partner der jederzeit geltenden Verschwiegenheitspflicht gegenüber DocFinder zu.


DocFinder   behält   sich   das   Recht   vor,   den   Zugang   zum   DocFinder-­‐Affiliate   Programm gegenüber dem Partner nach eigenem Ermessen zu beenden, zu stornieren, auszusetzen oder abzulehnen z.B. bei Verdacht auf widerrechtliche Handlungen oder Vertragsbrüche.


Zusätzlich behält sich DocFinder das Recht vor, das bestehende Affiliate Programm zu ergänzen  oder  das  bestehende  Affiliate  Programm  durch  ein  anderes  DocFinder-­‐  Affiliate Programm zu ersetzen. Sofern nicht anders festgelegt, gelten die hier festgelegten Bestimmungen auch für alle folgenden Funktionen und Affiliate Programme.


Anforderung an Teilnehmer des Affiliate Programms

Das  Mindestalter  für  die  Teilnahme  am  DocFinder-­‐Affiliate  Programm  ist  das  gesetzliche Mindestalter zur Durchführung von Geschäftsbeziehungen. Teilnehmer können natürliche oder juristische Personen sein. Jeder Teilnehmer am DocFinder-­‐Affiliate Programm muss ein Unternehmer   sein,   und   kein   Verbraucher.   Für   die   Teilnahme   am   DocFinder-­‐Affiliate Programm ist es notwendig, die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von DocFinder gelesen und akzeptiert zu haben. Diese sind jederzeit unter http://www.docfinder.at/agb einzusehen. Als Nutzer unseres Portals gelten diese auch für unsere Partner. Des Weiteren ist es bei der Anmeldung erforderlich, wahrheitsgemäße Angaben zur Firma/ Person sowie zu den   Kontaktdaten   inkl.   gültiger   E-­‐Mail-­‐Adresse   zu   machen   und   alle   von   DocFinder angeforderten Daten, die für das DocFinder-­‐Affiliate Programm relevant sind, zu übermitteln. Der Partner hat Sorge zu Tragen, dass diese Daten über das gesamte Vertragsverhältnis aktuell gehalten werden.


  1. Provision

Der Provisionsanspruch erfolgt, wenn Kunden („in Österreich niedergelassene Ärzte“) über die ,dem jeweiligen Partner des Affiliate Programms von DocFinder zur Verfügung gestellten, Bestelllinks  oder  Bestellformulare  ein  kostenpflichtiges  DocFinder-­‐Abonnement  bestellen. Der Anspruch auf Provision gilt als erworben, wenn die Kundenzahlung eingeht und zwar nach dem Verhältnis des eingegangenen Betrages. Aufträge, die von DocFinder aus wichtigen Gründen ablehnt, storniert werden oder nicht ausführbar sind, sind nicht provisionspflichtig. Kostenpflichtige  DocFinder-­‐Zusatzleistung  sind  gesondert  zu  betrachten  und  die  Provision hierauf ist mit DocFinder gesondert zu vereinbaren. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung sind    die    DocFinder-­‐Zusatzleistungen    von    der    Provision    und    Provisionsansprüchen ausgenommen.


    1. Provisionshöhe

Das aktuelle Provisionsmodell kann jederzeit bei DocFinder angefragt werden.


    1. Abrechnung und Auszahlung der Provision

Grundlage für die Berechnung der Provision ist der eingegangene Umsatz (ohne Ust.). Der Provisionsanspruch gilt auf die Umsätze der ersten 12 Monate des Leistungszeitraums. Abgerechnet wird jeweils am Ende eines Kalendarquartals. Sobald ein Partner die Auszahlungsgrenze  von  50,-­‐    an  bestätigten  Provisionen  erreicht  hat,  wird  dem  Partner elektronisch (per Mail) eine Gutschrift ausgestellt und die Provision an das angegebene Konto überwiesen. Die Kontoverbindung ist aktuell zu halten. Guthaben werden nicht verzinst.


  1. Unlauterer Wettbewerb/ Ethische Prinzipien

Unlautere und verbotene Vermarktungspraktiken sind verboten und werden von DocFinder in der Provisionsabrechnung nicht berücksichtigt wie z.B.:


  • Auftreten im Namen von DocFinder,
  • Vortäuschung Vertreter von DocFinder oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin von DocFinder zu sein,
  • Versprechen oder Vortäuschung falscher Leistungen,
  • Werbung über Spam-­‐Mails
  • etc.


Bei Suchmaschinenwerbung darf die Marke „DocFinder“ (sowie falsch geschriebene Variationen davon) weder als Keyword noch in der sichtbaren Hauptdomain einer Webseite eingesetzt werden. Es ist zudem untersagt, in den Anzeigeschaltungen die Marke „DocFinder“, das Wort „DocFinder“ (sowie falsch geschriebene Variationen davon) oder sämtliche Marken von DocFinder-­‐Mitbewerbern zu verwenden.


Das  DocFinder-­‐Affiliate  Programm  akzeptiert  außerdem  keine  Partner,  die  Webseiten  mit nachstehenden Inhalten oder Verlinkungen zu Webseiten mit diesen Inhalten enthalten, betreiben:


  • Rassismus
  • Radikalismus
  • Pornografie
  • Gewalt oder Gewaltverherrlichung
  • Drogengenuss
  • kriminelle Inhalte
  • Beleidigungen und Verleumdungen


  1. Werbemittel

Von DocFinder zur Verfügung gestellte Werbemittel dürfen von den Partnern verwendet werden um DocFinder zu bewerben. Die Verwendung von Informationen, Bildern oder Texten von DocFinder für die Herstellung von eigenen Werbemittel mit dem Ziel DocFinder Serviceleistungen zu bewerben ist grundsätzlich gestattet. Diese Genehmigung gilt bis auf Widerruf.


Der DocFinder Logo-­‐Download findet sich hier: http://www.docfinder.at/presse/


  1. Haftungsausschluss

Die Verwendung von Werbematerial, das nicht von DocFinder erstellt oder zur Verfügung gestellt worden ist, ist wie unter Punkt 3 „Werbemittel“ erwähnt erlaubt. Jegliche Ansprüche Dritter, die jedoch aufgrund eines eigenen Werbemittels geltend gemacht werden, liegen nicht im Verantwortungsbereich von DocFinder. Moralisch bedenkliche Werbeanzeigen sind nicht gestattet. Im Zweifel muss jedes Werbemittel schriftlich durch DocFinder freigegeben werden.


Partner sind unabhängige Geschäftspartner von DocFinder und handeln somit selbstverantwortlich. Dies gilt auch für extern anfallende Kosten und Gebühren jeglicher Art, die die Partner im Zusammenhang mit dem DocFinder-­‐Affiliate Programm tätigen. DocFinder haftet nicht für die von Partnern verursachten illegalen Aktivitäten oder Aktivitäten, die den Bestimmungen aus diesem Affiliate Programm widersprechen.


  1. Vertraulichkeit

Sämtliche Bestimmungen aus diesem Vertrag und Nebenabreden sowie Informationen, die im Rahmen des Affiliate Programms bekannt geworden sind, sind strikt vertraulich zu behandeln.


  1. Wettbewerbsverbot

Es  ist  den  Partnern  wahrend  ihrer  Teilnahme  am  DocFinder-­‐Affiliate  Programm  und  12 Monate darüber hinaus nicht erlaubt, die Kunden dazu zu motivieren, zu Mitbewerbern von DocFinder zu wechseln.


  1. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag über die Teilnahme am DocFinder-­‐Affiliate Programm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien können jederzeit schriftlich (z.B. per Email) kundigen. Auszahlungen von Provisionen finden nur an aktive Partner statt. Im Falle einer Kündigung werden dem Partner alle Provisionen, die ihm bis zum Zeitpunkt der Kündigung zustehen, spätestens zum Ende des Quartals in dem die Kündigung erfolgt ist, ausgezahlt.


  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, so gilt die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch jene wirksame und durchführbare Regelung als ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung am Nächsten kommt. Der restliche Teil der AGB bleibt hiervon unberührt und wirksam.


Es gilt österreichisches Recht und als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Betreiber und dem Partner ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das in Handelssachen für Wien, Innere Stadt, zuständige Gericht vereinbart.



Stand: Wien, 01. März 2015

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  1. Wolfgang Zwiauer

  2. Veröffentlicht

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